Sind die Feuermöbel genehmigungspflichtig?
innerhalb der EU:
Nein. Die Feuermöbel fallen in die Kategorie Feuerstellen für den Aussenbereich (wie z.B. Feuerkörbe, Feuerschüsseln, ...) und bedürfen keinerlei Genehmigung.
Schweiz, Liechtenstein:
Beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen Ihres Kantons und Ihrer Gemeinde.
Unsere Anfrage bei der Feuerpolizei in Schaffhausen wurde folgendermassen beantwortet:
"Für Aussenfeuerstellen gemäss Ihren Angaben (im Freien) die mit Pellets betrieben werden braucht es grundsätzlich keine Bewilligung der Feuerpolizei. Die Aufstellung hat gemäss Herstellerangaben zu erfolgen. Es sind genügend grosse Abstände zu brennbarem Material einzuhalten und es dürfen keine übermässigen Emissionen (Rauch) entstehen."